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   OVG Niedersachsen, 16.01.2014 - 11 ME 313/13   

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https://dejure.org/2014,238
OVG Niedersachsen, 16.01.2014 - 11 ME 313/13 (https://dejure.org/2014,238)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.01.2014 - 11 ME 313/13 (https://dejure.org/2014,238)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. Januar 2014 - 11 ME 313/13 (https://dejure.org/2014,238)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Zuständigkeit einer Verwaltungsbehörde für den Erlass eines Aufenthaltsverbotes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit einer Verwaltungsbehörde für den Erlass eines Aufenthaltsverbotes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SOG Nds. § 17 Abs. 4
    Zuständigkeit einer Verwaltungsbehörde für den Erlass eines Aufenthaltsverbotes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2014, 351
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Niedersachsen, 12.05.2009 - 11 ME 190/09

    Vorrangigkeit der Zuständigkeit der Polizeibehörde für den Erlass eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.01.2014 - 11 ME 313/13
    Aus § 1 Abs. 1 Satz 3 Nds. SOG ergibt sich eine vorrangige Zuständigkeit der Polizei für den Erlass eines Aufenthaltsverbotes nach § 17 Abs. 4 Nds. SOG (Bestätigung der Senatsrechtsprechung, vgl. Urt. v. 18.05.2010 - 11 LC 566/09 -, juris; Beschl. v. 12.05.2009 - 11 ME 190/09 -, NdsVBl. 2009, 237).

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats - auf die auch das Verwaltungsgericht abgestellt hat - besteht für den Erlass eines Aufenthaltsverbotes nach § 17 Abs. 4 Nds. SOG eine vorrangige Zuständigkeit der Polizei gegenüber derjenigen der Verwaltungsbehörden (Senatsurt. v. 18.5.2010 - 11 LC 566/09 -, juris; Beschl. v. 12.5.2009 - 11 ME 190/09 -, NdsVBl. 2009, 237, juris).

    Etwas anderes ist nur anzunehmen, wenn die Polizei aufgrund ihrer kriminalistischen Erfahrungen die Verhängung eines Aufenthaltsverbots nicht für geboten hält und von ihrer vorrangigen Zuständigkeit auf diesem Bereich der Verhütung von Straftaten keinen Gebrauch macht (vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 12.5.2009 - 11 ME 190/09 -, a.a.O., Rdnr. 27).

    Daher können die Polizeibeamten vor Ort mithin am besten entscheiden, ob und in welchem Umfang ein Aufenthaltsverbot überhaupt geeignet ist, weitere Straftaten zu verhindern (vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 12.5.2009 - 11 ME 190/09 -, a.a.O., juris, Rdnr. 49 m. w. N.).

    Soweit die Antragsgegnerin in ihrer Beschwerdebegründung anführt, der Senat habe in seinem Beschluss vom 12. Mai 2009 (- 11 ME 190/09 -, a.a.O.) und in seinem - entgegen der Darstellung der Antragsgegnerin einen anderen Fall betreffendes - Urteil vom 18. Mai 2010 (- 11 LC 566/09 -, a.a.O.) trotz der angenommenen vorrangigen Zuständigkeit der Polizei zur Verhütung von Straftaten das von der Verwaltungsbehörde erlassene längerfristige Aufenthaltsverbot bestätigt, unterliegt sie einem Sachverhaltsirrtum.

  • OVG Niedersachsen, 18.05.2010 - 11 LC 566/09

    Vorrangige Zuständigkeit der Polizeibehörde für den Erlass eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.01.2014 - 11 ME 313/13
    Aus § 1 Abs. 1 Satz 3 Nds. SOG ergibt sich eine vorrangige Zuständigkeit der Polizei für den Erlass eines Aufenthaltsverbotes nach § 17 Abs. 4 Nds. SOG (Bestätigung der Senatsrechtsprechung, vgl. Urt. v. 18.05.2010 - 11 LC 566/09 -, juris; Beschl. v. 12.05.2009 - 11 ME 190/09 -, NdsVBl. 2009, 237).

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats - auf die auch das Verwaltungsgericht abgestellt hat - besteht für den Erlass eines Aufenthaltsverbotes nach § 17 Abs. 4 Nds. SOG eine vorrangige Zuständigkeit der Polizei gegenüber derjenigen der Verwaltungsbehörden (Senatsurt. v. 18.5.2010 - 11 LC 566/09 -, juris; Beschl. v. 12.5.2009 - 11 ME 190/09 -, NdsVBl. 2009, 237, juris).

    Soweit die Antragsgegnerin in ihrer Beschwerdebegründung anführt, der Senat habe in seinem Beschluss vom 12. Mai 2009 (- 11 ME 190/09 -, a.a.O.) und in seinem - entgegen der Darstellung der Antragsgegnerin einen anderen Fall betreffendes - Urteil vom 18. Mai 2010 (- 11 LC 566/09 -, a.a.O.) trotz der angenommenen vorrangigen Zuständigkeit der Polizei zur Verhütung von Straftaten das von der Verwaltungsbehörde erlassene längerfristige Aufenthaltsverbot bestätigt, unterliegt sie einem Sachverhaltsirrtum.

  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.2017 - 1 S 1193/16

    Aufenthaltsverbot gegenüber eines früheren Mitglieds einer gewaltbereiten

    Es kann daher grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die szenekundigen Beamten auch differenzieren können, ob es sich bei erhaltenen Informationen - etwa Mitteilungen aus der Szene selbst - um einen vagen Hinweis handelt oder nicht (vgl. Senat, Beschl. v. 14.06.2000 - 1 S 1271/00 - VBlBW 2000, 474; s. ferner auch NdsOVG, Beschl. v. 16.01.2014 - 11 ME 313/13 - juris und Beschl. v. 12.05.2009 - 11 ME 190/09 - NordÖR 2009, 369; VG Düsseldorf, Urt. v. 05.07.2016, a.a.O.; VG Braunschweig, Beschl. v. 08.06.2006, a.a.O.; zur Kritik an der ZIS auch Böhm/Mayer, DÖV 2017, 325 ).
  • OVG Niedersachsen, 26.04.2018 - 11 LC 288/16

    Rechtsstreit um ein gegenüber eines "Ultra" für die Fußballsaison 2016/2017

    Diese Spezialeinheiten verfügen daher grundsätzlich über langjähriges Erfahrungswissen im Einsatzgeschehen sowie eine kriminalistisch-kriminologische Beurteilungskompetenz, die sie auch befähigt, "Problemfans" zu identifizieren und differenziert zu beurteilen (vgl. Senatsbeschl. v. 16.1.2014 - 11 ME 313/13 - juris, Rn. 9; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.5.2017 - 1 S 160/17 -, a.a.O., juris, Rn. 39; VG Braunschweig, Beschl. v. 8.6.2006 - 5 B 173/06 -, juris, Rn. 30).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.2017 - 1 S 160/17

    Erlass eines Aufenthaltsverbots

    Es kann daher grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die szenekundigen Beamten auch differenzieren können, ob es sich bei erhaltenen Informationen - etwa Mitteilungen aus der Szene selbst - um einen vagen Hinweis handelt oder nicht (vgl. Senat, Beschl. v. 14.06.2000 - 1 S 1271/00 - VBlBW 2000, 474; s. ferner auch NdsOVG, Beschl. v. 16.01.2014 - 11 ME 313/13 - juris und Beschl. v. 12.05.2009 - 11 ME 190/09 - NordÖR 2009, 369; VG Düsseldorf, Urt. v. 05.07.2016, a.a.O.; VG Braunschweig, Beschl. v. 08.06.2006, a.a.O.; zur Kritik an der ZIS auch Böhm/Mayer, DÖV 2017, 325 ).
  • VG Stuttgart, 12.05.2022 - 5 K 1433/20

    Feststellung der Rechtswidrigkeit polizeilicher Maßnahmen im Umfeld eines

    Es kann daher grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die szenekundigen Beamten auch differenzieren können, ob es sich bei erhaltenen Informationen - etwa Mitteilungen aus der Szene selbst - um einen vagen Hinweis handelt oder nicht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.05.2017 - 1 S 1193/16 -, juris Rn. 48 und Beschluss vom 14.06.2000 - 1 S 1271/00 -, VBlBW 2000, 474; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 16.01.2014 - 11 ME 313/13 -, juris).
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